Eine Möglichkeit die Steuerlast zu senken, ist der § 40 b Einkommenssteuergesetz.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Teile ihres
Gehaltes werden nicht bar ausgezahlt, sondern fließen z. B. in einen steuerbegünstigten
Lebensversicherungsvertrag. Die aufgewendeten Beiträge werden bis zu 1.752,00 Euro
(eventuell auch 2.148,00 Euro) jährlich mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe
von 20% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Unter
bestimmten Voraussetzungen können sich auch noch Einsparungen im Bereich der
Sozialversicherungsbeiträge ergeben.