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Tipps zur Betrieblichen Altersvorsorge

Eine Möglichkeit die Steuerlast zu senken, ist der § 40 b Einkommenssteuergesetz. Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Teile ihres Gehaltes werden nicht bar ausgezahlt, sondern fließen z. B. in einen steuerbegünstigten Lebensversicherungsvertrag. Die aufgewendeten Beiträge werden bis zu 1.752,00 Euro (eventuell auch 2.148,00 Euro) jährlich mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 20% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch noch Einsparungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge ergeben.
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