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Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?
Alle Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler. Sie sollten nicht Älter als 53
Jahre alt sein.
Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringt Versicherungsleistungen für den Fall,
dass Sie berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen werden. Jeder 5.
Angestellte und jeder 4. Arbeiter stellt heutzutage eines Rentenantrags wegen
Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
betrug Ende 2001 nur ca. 714 EUR monatlich.
Was bringt die gesetzliche Rentenversicherung für Leistungen?
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger
als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die
volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.
Versicherte, die noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können,
das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen
umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.
Für Versicherte, die vor dem 02.01.61 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als
möglicher Leistungsfall erhalten, das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können
nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine
halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem
zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.
Die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit betrug Ende 2001
nur ca. 714,00 EUR monatlich.
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