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Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?
Alle Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler. Sie sollten nicht Älter als 53 Jahre alt sein.

Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringt Versicherungsleistungen für den Fall, dass Sie berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen werden. Jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter stellt heutzutage eines Rentenantrags wegen Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit betrug Ende 2001 nur ca. 714 EUR monatlich.

Was bringt die gesetzliche Rentenversicherung für Leistungen?
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Versicherte, die noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.

Für Versicherte, die vor dem 02.01.61 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten, das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit betrug Ende 2001 nur ca. 714,00 EUR monatlich.
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